Prototypenförderung
Gamecity Hamburg ist euer Ansprechpartner für die Prototypenförderung in Hamburg - vom ersten Beratungstermin bis zur Überweisung der Förderung. Die Antragsfrist für die erste Förderrunde im Jahr 2020 lief vom 31. März bis zum 25. Mai 2020.
Die Bewerbung für die nächste Förderrunde beginnt im März 2021.
Die Förderung unterstützt Entwickler*innen und Spielestudios (natürliche und juristische Personen) bei der Erstellung von Prototypen für digitale Spiele. Die Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig und wird über maximal 80.000 Euro und maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Vergabegremium
Das Gremium setzt sich aus fünf erfahrenen Branchenexpert*innen aus der Spieleentwicklung, der Behörde für Kultur und Medien sowie der Standortinitiative Gamecity Hamburg zusammen und entscheidet über die Vergabe der neuen Hamburger Prototypen-Förderung.


FAQ
- 1. Was kann gefördert werden? ↓
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung vermarktungsfähiger Prototypen digitaler Spiele. Digitale Spiele im Sinne der Prototypenförderung sind interaktive, elektronische Werke. Heißt Software, die auf einer Spielidee, Spielregeln und Spielzielen beruhen, auf Eingaben des Nutzers reagieren, Bewegtbildinhalte erzeugen, Bildungs- oder Unterhaltungszwecken dienen und zur Veröffentlichung vorgesehen sind, insbesondere Computer- und Videospiele (Games). Nicht gefördert werden digitale Spiele, die gegen die Verfassung oder gegen geltendes Recht verstoßen sowie gewaltverherrlichende, volksverhetzende, pornographische oder rassistische Inhalte beinhalten.
- 2. Wer kann gefördert werden? ↓
Antragsberechtigt sind Entwickler*innen und Entwicklergemeinschaften (natürliche und juristische Personen) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits in Hamburg ansässig sind oder nachweisen können, dass sie bei Erhalt von Fördermitteln ihren Sitz nach Hamburg verlegen bzw. eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Hamburg eröffnen.
- 3. Muss die Förderung zurückgezahlt werden? ↓
Nein, die Fördermittel für die Entwicklung eines Prototyps werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf De-minimis-Basis gewährt. Nur unter speziellen Voraussetzungen muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- 4. Muss ich einen Eigenenteil leisten und wie hoch ist dieser? ↓
Ja, im Rahmen der Förderung ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Entwicklungskosten einzuplanen und nachzuweisen. Folgende Möglichkeiten gibt es u.a. den Eigenanteil nachzuweisen:
- ein aktueller Bankauszug der*s Antragstellers*in / des antragstellenden Unternehmens, der Auskunft über die Eigenmittel gibt
- eine offiziell beglaubigte Ausfallbürgschaft, bei Einzelpersonen handelt es sich um eine Bürgschaftserklärung / bei Unternehmen um eine Patronatserklärung
- ein unbedingt rückzahlbares Darlehen
- in angemessenen Umfang in Form von Rückstellungen, aber nicht ausschließlich in Form von Rückstellungen
- Vorschüsse / Einnahmen aus Publisherverträgen oder andere bereits vertraglich zugesicherte Umsätze
Bewerben
Der Beginn der Bewerbungsphase für die nächste Förderrunde im März 2021 wird auf dem Gamecity Hamburg Discord Server, im Newsletter der Gamecity Hamburg, in Social Media und in Presseveröffentlichungen bekannt gegeben. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess findest du auf unserer Seite Bewerben.

