In diesem FAQ werden allgemeine Fragen zur Prototypenförderung beantwortet. Falls ihr weiterführende Fragen habt, kontaktiert uns auf unserem Discord.
Join our Discord ↗Grundlagen und Grundsätze
Was kann gefördert werden?
↓Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung vermarktungsfähiger Prototypen digitaler Spiele. Digitale Spiele im Sinne der Prototypenförderung sind interaktive, elektronische Werke. Heißt Software, die auf einer Spielidee, Spielregeln und Spielzielen beruhen, auf Eingaben des Nutzers reagieren, Bewegtbildinhalte erzeugen, Bildungs- oder Unterhaltungszwecken dienen und zur Veröffentlichung vorgesehen sind, insbesondere Computer- und Videospiele (Games). Nicht gefördert werden digitale Spiele, die gegen die Verfassung oder gegen geltendes Recht verstoßen sowie gewaltverherrlichende, volksverhetzende, pornographische oder rassistische Inhalte beinhalten.
Wer kann gefördert werden?
↓Antragsberechtigt sind Entwickler und Entwicklergemeinschaften (natürliche und juristische Personen) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits in Hamburg ansässig sind oder nachweisen können, dass sie bei Erhalt von Fördermitteln ihren Sitz nach Hamburg verlegen bzw. eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Hamburg eröffnen. Voraussetzung für die Zahlung der ersten Rate ist das tatsächliche Bestehen einer Betriebsstätte in Hamburg. Als KMU gelten Unternehmen, die bei Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Vorjahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei antragstellenden Unternehmen dürfen zudem nicht 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen in Summe sein, die nicht der Definition für KMU entsprechen.
Was genau ist ein „vermarktungsfähiger“ Prototyp?
↓Ein vermarktungsfähiger Prototyp ist eine spielbare Version des zu entwickelnden digitalen Spiels, der einen realistischen Eindruck von der Spielmechanik, den USPs und der technischen Umsetzung vermittelt. Die Qualität des Prototyps soll hoch genug sein, um dem Förderempfänger die nächsten Schritte mit seinem Projekt zu ermöglichen, beispielsweise das Finden eines Publishers, das Starten einer Crowdfunding-Kampagne oder die Veröffentlichung im Early Access.
Können ausschließlich Prototypen gefördert werden?
↓Ja, förderfähig ist ausschließlich die Entwicklung vermarktungsfähiger Prototypen digitaler Spiele. Es ist nicht möglich, die Produktion digitaler Spiele oder andere digitale Projekte im Rahmen der Prototypenförderung einzureichen.
Was bedeutet „qualitativ hochwertige“ digitale Spiele?
↓Bei qualitativ hochwertigen digitalen Spielen ist ein professioneller Ansatz zu erkennen und die Entwicklung zielt auf eine tatsächliche Veröffentlichung mit kommerzieller Verwertung ab.
Was sind gewaltverherrlichende Inhalte?
↓Gewaltverherrlichende Inhalte in digitalen Spielen sind Inhalte, die gegen § 131 StGB verstoßen[1].
[1]https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html#Seitenanfang
Was muss ich beachten, wenn ich mich um eine Förderung bewerben möchte?
↓- Der Antragsteller gibt im Rahmen der Bewerbung an, in welchem Entwicklungsstadium sich das Projekt befindet. Grundsätzlich kann sich mit Projekten beworben werden zu denen nur ein Pitch Deck und eine Projektbeschreibung existieren, die sich in der Konzept-Phase befinden oder von denen eine erste spielbare Demo existiert.
- Projekte sind nicht förderfähig, wenn die Prototypenentwicklung bereits begonnen wurde.
- Vorkenntnisse in der Spieleentwicklung sind unabdingbare Voraussetzung, um einen Prototyp mit Marktchancen zu entwickeln.
- Der Antragsteller muss grundsätzlich in Hamburg ansässig sein oder nachweisen können, dass er bei Erhalt von Fördermitteln seinen Sitz nach Hamburg verlegt bzw. eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Hamburg eröffnen.
- Eine Wettbewerbsanalyse und Verwertungsstrategie sind erforderlich, um das Marktpotential einschätzen zu können.
- Bei der Vergabe werden verschiedene Kriterien wie Nachwuchsförderung, Team, Marktpotential und Standort-Effekt angelegt, auf die sich der Antragsteller in seiner Bewerbung beziehen sollte.
Antragstellung Prototypenförderung
Was muss ich für das Beratungsgespräch vorbereiten?
↓Ein Beratungsgespräch mit Gamecity Hamburg ist vor Antragstellung verpflichtend. Vor der Terminvereinbarung ist es erforderlich, dass der Antragsteller die Leitlinien für die Prototypenförderung, die FAQ und das Antragsformular (https://airtable.com/shriLG0QklFbSp1b4) aufmerksam gelesen hat. Folgende Informationen vom Antragsteller sind zudem im Rahmen der Terminvereinbarung per Mail an funding@gamecity-hamburg.de erforderlich:
- Kurze Projektskizze (max. halbe Seite Text oder eine Slide)
- Angestrebte Fördersumme für das Projekt / geplanter Nachweis des Eigenanteils
- Konkrete Fragen zur Antragstellung / zur Förderung des Projekts
Wie oft kann ich mich für eine Förderung bewerben?
↓Antragsteller können sich nach Absage einer Förderung maximal ein weiteres Mal mit dem Projekt bewerben, für das sie die Absage erhalten haben. Eine weitere Bewerbung sollte grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn es gegenüber der ersten Bewerbung eine signifikante Weiterentwicklung in der Planung des Projektes und/oder auf Seiten der Antragsteller gibt.
Generell können sich Antragsteller in mehreren Förderrunden mit neuen Projekten bewerben, so lange sie damit nicht die durch De-minimis definierte Summe an Fördermitteln von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschreiten.
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Entwicklung eines Prototyps als begonnen?
↓Begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Ein Projekt gilt u.a. als begonnen, wenn für das Projekt Personal eingestellt wurde oder vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden sind. Eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Ist bereits ein ausgearbeitetes Konzept oder eine Demo für ein Projekt vorhanden, so ist beim Beratungsgespräch mit Gamecity Hamburg zu klären in welchem Entwicklungsstadium sich das Projekt befindet.
Kann ich mich mit zwei Projekten gleichzeitig bewerben?
↓Generell muss jedes Projekt einzeln beantragt werden. Werden zwei Projekte eingereicht, die im selben Zeitraum entwickelt werden sollen, muss der Antragsteller eine glaubhafte Personal- sowie Zeitplanung vorweisen und den jeweiligen Eigenanteil pro Projekt von mindestens 20 Prozent der Entwicklungskosten einbringen. Details sollten bei einem entsprechenden Vorhaben im Beratungsgespräch geklärt werden.
Muss ich bei Antragstellung bereits eine Firma gegründet haben?
↓Nein, antragsberechtigt sind neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) auch Entwickler und Entwicklergemeinschaften (natürliche und juristische Personen).
Was ist die Definition „kleines und mittleres Unternehmen“ (KMU)?
↓Ein KMU[1] ist ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Bruttoumsatz von höchstens 50 Millionen Euro.
[1] https://www.foerderinfo.bund.de/de/kmu-definition-der-europaeischen-kommission-972.php
Kann die Prototypenförderung mit der Bundesförderung kumuliert werden?
↓Ja, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei der Förderung eines sogenannten „schwierigen Werks“ ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung möglich. Somit kann in diesem Fall ein Projekt auch durch die Bundesförderung mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Voraussetzung für eine kumulierte Förderung ist das Erfüllen der Anforderungen der Leitlinien beider Förderungen. Beispielsweise sind bei der Bundesförderung Personengesellschaften wie GbR und e.K. nicht förderfähig. Im FAQ (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Computerspielefoerderung/computerspielefoerderung.html) der Bundesförderung finden sich weiterführende Informationen zur Kumulierung.
Was ist im Rahmen der Bundesförderung unter dem Begriff „schwieriges Werk“ zu verstehen?
↓Der Begriff „schwieriges Werk“ bezieht sich nicht auf den Schwierigkeitsgrad eines digitalen Spiels oder die Komplexität der Entwicklung, sondern auf überdurchschnittlich hohe Risiken bezüglich einer wirtschaftlich erfolgreichen Verwertung. Das können sein:
- Erst- und Zweitwerke von Unternehmen (Spiele, die ohne Gewinnerzielungsabsicht entstanden, werden dabei nicht mitgezählt, z.B. im Rahmen des Studiums/der Ausbildung oder als Hobbyprojekt entstandene Spiele, da sie nicht geeignet sind, notwendige Markterfahrungen zu sammeln),
- Werke von Unternehmen, die der Neuausrichtung des Unternehmens bzw. Werkportfolios dienen, sofern das jeweilige Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert,
- Spiele mit hohem technischen, gestalterischen (künstlerischen) oder spieltechnischen Innovationscharakter,
- Pädagogisch wertvolle Spiele, die sich primär an Kinder oder Jugendliche richten,
- Serious Games (Spiele, die nicht primär oder ausschließlich der Unterhaltung dienen, sondern ein anderes Anliegen haben, z.B. Lernspiele, Gesundheits-/Therapiespiele),
- Sonstige schwierige Werke: wenn im Einzelfall plausibel dargelegt werden kann, dass ein besonders hohes Marktrisiko besteht und auch Fremdkapitalgeber nicht bereit sind dieses Risiko zu übernehmen.
Wann startet die neue Förderrunde?
↓Die erste Bewerbungsphase lief vom 7. März bis zum 8. April. Grundsätzlich sind zwei Förderrunden pro Jahr mit einer Gesamtsumme von 400.000 Euro geplant. Gleichzeitig wird die Anzahl und Qualität der eingereichten Anträge in der ersten Förderrunde jeden Jahres darüber entscheiden, ob anschließend genügend Budget für eine weitere Förderrunde vorhanden sein wird. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die nächste Förderrunde regulär ab März des nächsten Jahres. Sollten diese Mittel in der ersten Förderrunde nicht ausgeschöpft werden, gibt es eine zweite Bewerbungsphase vom 16. September bis 7. Oktober 2024.
Vergabe
Warum gibt es ein Vergabegremium?
↓Die für die Prototypenförderung bereitstehenden Mittel sollen bestmöglich eingesetzt werden, um zur Steigerung der Qualität, Marktchancen und Vielfalt von digitalen Spielen, die in Hamburg entwickelt werden, beizutragen. Darüber hinaus soll die Förderung neue Gründer, Start-ups und Unternehmen am Standort unterstützen sowie neue Arbeitsplätze schaffen. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der Einschätzung der Fachleute aus dem Vergabegremium, die über alle vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge entscheiden. Dies ist zudem notwendig, wenn in einer Förderrunde mehr Förderanträge gestellt werden, als mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln abgedeckt werden können.
Wie erfolgt der Pitch des Projektes durch den Antragsteller vor dem Vergabegremium?
↓Die Antragsteller werden rechtzeitig vor dem Pitch über den Termin informiert. Im Rahmen der zehnminütigen Pitches stellen die Antragsteller dem Vergabegremium ihr Projekt mit einem Pitch Deck vor und es gibt die Möglichkeit für Rückfragen.
Was ist eine Förderempfehlung?
↓Aus vergaberechtlichen Gründen kann das Vergabegremium nur Empfehlungen aussprechen. Im Anschluss an die Pitches spricht das Gremium demnach Förderempfehlungen für Projekte aus. Auf Basis der Förderempfehlung schließt Gamecity Hamburg einen Fördervertrag mit den ausgewählten Antragstellern. Eine Förderempfehlung durch das Vergabegremium ist somit die Voraussetzung für eine Förderung durch Gamecity Hamburg, gleichzeitig behält sich Gamecity Hamburg das Recht vor Förderempfehlungen bei begründeten Ausnahmen nicht zu folgen.
Warum ist die Zustimmung von Gamecity Hamburg einzuholen, wenn es wesentliche Änderungen an dem geförderten Prototyp gibt?
↓Die Förderempfehlung des Vergabegremiums und der daraufhin geschlossene Fördervertrag beziehen sich auf ein konkretes Projekt, das vom Antragsteller eingereicht wurde. Sollten im Laufe der Prototypentwicklung Änderungen im Rahmen des Projekts auftreten, die zu wesentlichen Abweichungen zu den Angaben im Förderantrag führen, ist eine Zustimmung von Gamecity Hamburg notwendig. Weiterführende Regelungen zur Informationspflicht sind Bestandteil des Fördervertrags.
Was ist unter wesentlichen Änderungen zu verstehen?
↓Gamecity Hamburg ist bewusst, dass die Prototypentwicklung ein iterativer Prozess ist und Änderungen gegenüber den Angaben im Förderantrag sowie im Pitch vorkommen. Gleichzeitig können sich wesentliche Änderungen auch auf die Finanzplanung beziehen, wobei eine nachträgliche Mittelerhöhung nicht möglich ist. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall immer, mit Gamecity Hamburg Rücksprache zu halten.
Art und Höhe der Förderung
In welcher Höhe kann ich Fördermittel pro Projekt bekommen?
↓Die Zuwendung kann bis zu 80 Prozent der veranschlagten Projektkosten aber maximal 80.000 Euro pro Projekt betragen. Wenn geplant ist, das Projekt durch eine gleichzeitige Förderung mit Mitteln der Prototypenförderung und der Computerspieleförderung des Bundes oder vergleichbaren öffentlichen Förderungen zu finanzieren (Kumulierung von Fördermitteln), kann ein Projekt durch Gamecity Hamburg abweichend mit maximal 120.000 Euro gefördert werden. Antragsteller*innen die eine Kumulierung anstreben und einen entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan einreichen, verpflichten sich damit zur Antragstellung bei den weiteren Förderprogrammen. Für eine Kumulierung müssen Förderempfänger*innen die Voraussetzungen aller beteiligten Förderprogramme erfüllen.
Als De-minimis-Förderung darf durch die Summe der Prototypenförderung eine Gesamtsumme an Förderungen in Höhe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschritten werden.Was sind zuwendungsfähige Ausgaben?
↓Zuwendungsfähige Ausgaben sind die nachgewiesenen, dem Projekt zurechenbaren Ausgaben, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens beim Förderempfänger anfallen.
Dies können sein:
- Personalausgaben für Mitarbeiter in Hamburg.
- Ausgaben für Fremdleistungen bei Hamburger Dienstleistern.
- Ausgaben für Fremdleistungen bei auswärtigen Dienstleistern, sofern diese nicht in gleicher Qualität in Hamburg bezogen werden können.
- Ausgaben für Assets, Lizenzen, Urheberrechte u. ä.
- Sonstige projektbezogene Ausgaben (z.B. zurechenbare Overheadkosten, Miete, technische Ausstattung oder Messepräsenzen)
Die auf die förderfähigen Ausgaben entfallende Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Muss ich einen Eigenenteil leisten und wie hoch ist dieser?
↓Ja, im Rahmen der Förderung ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Entwicklungskosten einzuplanen und nachzuweisen. Folgende Möglichkeiten gibt es u.a. den Eigenanteil nachzuweisen:
- ein aktueller Bankauszug des Antragstellers / des antragstellenden Unternehmens, der Auskunft über die Eigenmittel gibt
- eine offiziell beglaubigte Ausfallbürgschaft, bei Einzelpersonen handelt es sich um eine Bürgschaftserklärung / bei Unternehmen um eine Patronatserklärung
- ein unbedingt rückzahlbares Darlehen
- in angemessenen Umfang in Form von Rückstellungen, aber nicht ausschließlich in Form von Rückstellungen
- Vorschüsse / Einnahmen aus Publisherverträgen oder andere bereits vertraglich zugesicherte Umsätze
Kann ich Rückstellungen als Eigenmittel einbringen?
↓Rückstellungen können in angemessenen Umfang als Eigenanteil eingebracht werden, können jedoch den Eigenanteil des Antragstellers nicht komplett abdecken. Um den erforderlichen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtentwicklungskosten zu erbringen, muss zusätzlich ein Nachweis über ein aktuelles Barguthaben, ein unbedingt rückzahlbares Darlehen oder eine Bürgschafts-oder Patronatserklärung eingebracht werden.
Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
↓Nein, die Fördermittel für die Entwicklung eines Prototyps werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf De-minimis-Basis gewährt. Nur unter speziellen Voraussetzungen muss die Förderung zurückgezahlt werden. So müssen Förderempfänger die gesamten Fördermittel zurückzahlen, wenn sie ihren Hauptsitz innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der letzten Rate an einen anderen Standort als die Freie und Hansestadt Hamburg verlegen. Dies gilt auch wenn der Förderempfänger von einer dritten Partei übernommen wird und damit die Verlegung der Arbeitsplätze verbunden ist.
Was passiert, wenn mein Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach erhaltener Förderung erlischt?
↓Die Schließung eines geförderten Unternehmens ist nicht mit der Rückzahlung der Fördermittel verbunden.
Warum ist die Auszahlung der letzten Rate an eine Abnahme des Prototyps durch Gamecity Hamburg geknüpft?
↓Die letzte Rate von 10 Prozent der Fördermittel wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und Abnahme des Prototyps durch Gamecity Hamburg ausgezahlt, um sicher zu stellen, dass die Fördermittel wie im Förderantrag beschrieben verwendet wurden.
Antragsunterlagen
Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?
↓Die Antragstellung erfolgt durch die Einreichung folgender Unterlagen:
- Projektname
- Persönliche Daten Bewerber
- Pitch Deck
- Zusätzliche Projektbeschreibung
- Vorgesehener Förderzeitraum
- Referenzmaterial – Mood Board, Demo, Grafiken oder Animationen
- Kosten- und Finanzierungsplan & Nachweis Eigenmittel
- Ausgefüllte Diversity Checklist
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (wenn vorhanden) oder Meldebescheinigung für natürliche Personen
- Dokumente unterschrieben im Original einzureichen:
- De-minimis Erklärung
- Einwilligungserklärung Datenschutz
- Erklärungen zum Förderantrag
- Bei Unternehmen: KMU-Bestätigung
Alle Informationen, Formulare und Links für die Antragstellung sind zu finden auf https://www.gamecity-hamburg.de/de/foerderung/bewerbung/#Downloads.
Welche Unterlagen sind unterschrieben per Post einzureichen?
↓Folgende Formulare müssen im Rahmen der Antragstellung unterschrieben per Post an die Kreativ Gesellschaft gesendet werden:
- De-minimis Erklärung
- Einwilligungserklärung Datenschutz
- Erklärungen zum Förderantrag
- Bei Unternehmen: KMU-Bestätigung
Die Formulare sind zeitnah zur Online-Antragstellung zu senden an:
Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH
Gamecity Hamburg
Hongkongstraße 5
20457 HamburgAlle Informationen zur Bewerbung, Formulare und Links stehen auf https://www.gamecity-hamburg.de/de/foerderung/bewerbung/ zur Verfügung.
Was ist mit Demo gemeint?
↓Unter Demo im Sinne der Leitlinien der Prototypenförderung ist eine Demo aus dem Konzeptstadium eines Projektes zu verstehen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Klick-Dummy handeln. Eine Demo ist nicht erforderlich für die Antragstellung, kann aber wenn sie vorhanden ist als Referenzmaterial eingereicht werden und dabei helfen einen besseren Eindruck von dem geplanten Prototyp zu vermitteln.
Was ist, wenn ich/unser Unternehmen bisher an keinem Games-Projekt mitgearbeitet habe/hat und deshalb keine Referenzen vorweisen kann?
↓Ausschlaggebend für eine Förderempfehlung des Vergabegremiums sind der eingereichte Antrag und der Pitch des Projekts durch den Antragsteller. Ist dies überzeugend, kann auch ein Förderantrag ohne Games-Referenzen erfolgreich sein.
Was ist unter einem Kosten- und Finanzierungsplan zu verstehen?
↓Im Kostenplan sind alle Herstellungskosten (alle Kosten zur Entwicklung des Projektes) auszuweisen. Zum Kostenplan gehören auch die vom Antragsteller selbst erbrachten Dienstleistungen und Eigenleistungen. Der Finanzierungsplan gibt eine Übersicht, wie das beantragte Projekt finanziert wird. Er enthält neben der beantragten Fördersumme auch vorgesehene Darlehen Dritter, Eigenmittel, Eigenleistungen oder bei anderen Institutionen beantragte Förderungen. Aus dem Finanzierungsplan muss sich die Deckung der Gesamtherstellungskosten ergeben. Kosten- und Finanzierung müssen ausgeglichen sein.
Was sind Herstellungskosten?
↓Pauschale (festgeschriebener prozentualer Anteil) für Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die für die Herstellung des Projekts zwar benötigt, dem Projekt aber nicht schon zuvor als Einzelkosten zugeschlagen wurden. Typische Fälle für Herstellungskosten sind Büromiete, Materialien, Finanzbuchhaltung oder Vertragsmanagement. Werden Herstellungskosten kalkuliert, dürfen i.d.R. keine weiteren allgemeinen Kosten kalkuliert werden, sofern diese nicht explizit im Rahmen des Projektes anfallen.
Was sind Eigenmittel?
↓Mittel, über die der Antragsteller verfügt, i.d.R. ein aktuelles Barguthaben oder unbedingt rückzahlbare Darlehen.
Was ist eine Verwertungsstrategie?
↓Eine Verwertungsstrategie gibt Aufschluss über das Geschäftsmodell für ein Projekt, welche Zielgruppe adressiert wird und enthält eine Markt- und Wettbewerbsanalyse.
Warum muss ich die Verwertungsstrategie schon bei der Antragstellung für die Prototypenförderung einreichen?
↓Da die Prototypenförderung Projekte mit Marktpotential fördern soll, sollen die Antragsteller sich bereits frühzeitig mit der kommerziellen Verwertung ihres geplanten Spiels beschäftigen und ihr Marktsegment sowie dort erfolgreiche Konkurrenzprodukte evaluieren.
Was ist die Diversity Checklist?
↓Die Diversity Checklist ist seit der ersten Förderrunde 2024 Teil des Antragsverfahrens. In dieser Checkliste wird angegeben, wie vielfältig das Team ist und inwieweit das Projekt vielfältige Themen und Personen beinhaltet. Unser Ziel ist es, die Antragsteller*innen zu ermutigen, ihre eigenen Strukturen und Gewohnheiten im Zusammenhang mit dem Projekt kritisch zu hinterfragen. Antragsteller*innen, deren Team und/oder Projekt die Diversität der Hamburger Spielelandschaft bereichern, können bei der Bewertung durch das Vergabegremium einen Bonus erhalten. Umgekehrt entsteht Antragsteller*innen kein Nachteil im Rahmen der Bewertung. Die Checkliste ist in den Downloads zu finden.
Zuwendungsbestimmungen
In welcher Form muss ich als Förderempfänger über die Umsetzung meines Projekts berichten?
↓Dies wird im Fördervertrag mit den Förderempfängern geregelt.
Was ist im Hinblick auf den Förderzeitraum zu beachten?
↓Sollte der Prototyp nicht in einem Zeitraum von 12 Monaten fertig gestellt werden können, kann eine begründete Verlängerung bei Gamecity Hamburg beantragt werden.
Muss ich auch das fertige Spiel mit den Hinweisen auf die Förderung versehen oder nur den Prototyp?
↓Die Kennzeichnungspflicht mit dem Förderhinweis „funded by Gamecity Hamburg“ oder „gefördert durch Gamecity Hamburg“ gilt für den Prototyp und das fertige Spiel. Darüber hinaus soll an weiteren Stellen u.a. auf dem Loading-, Start- oder Titlescreen, im Vor- und Abspann, in den Credits, auf Verpackungen, in Publikationen für Öffentlichkeitsarbeit und Marketingzwecke, im Internet und auf Social Media auf die Förderung hingewiesen werden.
Gilt die Regelung zur Übergabe des fertigen Projektes an Gamecity Hamburg für das fertige Spiel oder für den Prototyp bzw. die Inhalte, die mit den Fördergeldern hergestellt wurden?
↓Die Regelung in Bezug auf die Archivierung geförderter Projekte bezieht sich auf die fertiggestellten Spiele.
Vorschriften
Was sind subventionserhebliche Tatsachen?
↓Subventionserhebliche Tatsachen sind alle Angaben, die zur Erlangung oder Belassung einer Subvention erheblich sind. Alle Angaben müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Wahrheit entsprechen. Eine unberechtigte Inanspruchnahme von Subventionen stellt einen Straftatbestand dar und wird strafrechtlich verfolgt.
Was ist im Zusammenhang mit einer De-minimis Förderung zu beachten?
↓- Ein Förderempfänger kann innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten De-minimis Beihilfe einen Gesamtbetrag von bis zu 200.000 Euro erhalten.
- Darüber hinaus ist ein Förderempfänger im Hinblick auf die zulässigen Höchstbeträge für die De‑minimis-Beihilfen zur Offenlegung aller De-minimis-Beihilfen verpflichtet, die er im Dreijahreszeitraum erhalten hat. Er ist auch verpflichtet, bei der Beantragung anderer Beihilfen die nach dieser Richtlinie gewährten Beihilfen anzugeben.
- Überschreiten die Beihilfen die zulässigen Schwellenwerte bzw. höchstmögliche Förderquote, handelt es sich um eine unzulässige Beihilfe mit der Folge, dass die Beihilfe nicht gewährt werden kann bzw. wenn sie gewährt wurde in voller Höhe zurückgefordert werden muss.
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig beantragen?
↓Wenn es sich um De-minimis Förderungen handelt, ja, diese dürfen allerdings ein Gesamtvolumen von 200.000 Euro in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten Förderung nicht übersteigen. Andere öffentliche Förderungen, die nicht der De-minimis Regelung unterliegen, können hiervon unabhängig beantragt werden. Für eine geplante Kumulierung von Förderungen bei einem durch Gamecity Hamburg geförderten Projekt ist die Rücksprache mit Gamecity Hamburg erforderlich.