23. Januar 2025
Antragstellung offen für Computerspielförderung des Bundes
Seit Dezember 2024 können wieder Anträge auf die Computerspielförderung des Bundes gestellt werden.

Seit Dezember 2024 können wieder Anträge auf die Computerspielförderung des Bundes gestellt werden.
Dabei gelten folgende Richtlinien:
Gefördert wird die Entwicklung von Prototypen und Projekten ab einem Mindestvolumen von 300.000 Euro, mit einer maximalen Fördersumme von zwei Millionen Euro. Entwicklungskosten bis 900.000 Euro werden aus den Mitteln der BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) gefördert, darüber hinausgehende Projekte durch Mittel des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Die Einschränkung dabei: Projekte, die über 2025 hinausgehen, können aus BMWK Mitteln noch nicht gefördert werden, die Anträge dafür allerdings schon gestellt werden.
Die Eigenmittel in Abhängigkeit der gewährten Förderquote beträgt mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße, das bedeutet:
- Große Unternehmen erhalten maximal 25 Prozent Förderquote
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 45 Prozent
- Startups maximal 50 Prozent
Ab sofort ist keine Kumulierung mit Landesmitteln möglich. Förderungsvoraussetzungen sind ein Kulturtest und eine verpflichtende Alterskennzeichnung.
Die Förderung wird gewährt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss.
Weitere Infos auf der BMWK Webseite.